Liebes Bundesamt für Steuern,
Okt 29th, 2008 | By Phil | Category: Allgemein, sSMVvielen Dank für die Zuweisung einer Steueridentifikationsnummer. Ich persönlich habe mich sehr über euer Schreiben an mich gefreut, denn ich bekomme unwahrscheinlich gerne Post, abgesehen von Rechnungen natürlich.
Ich muss nur zu meiner persönlichen Verwunderung eingestehen, dass ich Mecklenburg-Vorpommer’scher STAATSBÃœRGER bin. Das hat mich sehr überrascht, bin ich doch in Suhl (Thüringen) geboren, was euch auch bekannt ist. Steht jedenfalls auch so auf dem Bescheid.
Das führt nun zu folgender Überlegung:
Als im Staate Mecklenburg-Vorpommern geboren besitze ich folglich die Mecklenburg-Vorpommer’sche Staatsbürgerschaft. Demnach bin ich entweder kein Deutscher Staatsbürger oder besitze eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Liebes Bundesamt,
ich möchte als nicht-deutscher Staatsangehöriger natürlich nur ungern für Verwaltungsaufwand und Probleme sorgen. Deshalb werde ich meine Steuern an den Mecklenburg-Vorpommer’schen Staat bezahlen und weise die Zuteilung einer Deutschen Identifikationsnummer zurück. Für den Fall, dass euch irgendwann die Identifikationsnummern ausgehen könnt ihr nun meine wiederverwenden, was auch umweltfreundlich ist. Besser Wiederverwenden als entsorgen. Bitte wendet euch für weitere Fragen an das Staatsministerium für Steuern und Finanzen des Staates Mecklenburg-Vorpommern.
Alternativ würde sich natürlich auch anbieten, einen VHS-Kurs zu belegen. Hiermit meine ich nicht den berühmt-berüchtigten Kurs „Nordic-Walking für Beinamputierte“ sondern „Geographie und dt. Geschichte für Grundschüler„. Denn Suhl liegt in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ist bereits seit längerem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.
Natürlich kann ich eine mögliche Argumentation, ich würde so oder so aus der ehemaligen DDR entstammen und sei somit tatsächlich im weit gefassten Sinne ein „eingebürgerter Ausländer“ vorhersehen. Nur für diesen Fall möchte ich darauf hinweisen, dass auch die DDR nicht der Staat Mecklenburg-Vorpommern war und „(ehem.) Bürger der DDR“ Staatsbürger der BRD sind. Gemäß verschiedenster Gerichtsurteile ist und war auch zur Zeit des Bestehens der DDR ein DDR-Bürger ein voller Bürger der BRD. (siehe dazu Wikipedia „Alleinvertretungsanspruch der BRD bis 1990„)
Die BRD hat seit bestehen die Ansicht vertreten Deutschland als Ganzes zu vertreten, was dazu führte, dass durch verschiedene Instanzen der BRD festgelegt wurde, dass „die DDR niemals als Ausland angesehen werden könne“.
Liebes Bundesamt für Steuern,
vielen Dank für eure Aufmerksamkeit. Wir haben alle etwas gelernt. Ihr über Geschichte, Geographie und Recht und ich, dass, wenn ich meine Angaben korrigiert haben will 0,14 €/Minute zahlen darf.
Auf bald, bis zur nächsten Stunde,
Euer Philipp aus Würzburg in der Region Franken im Bundesland Bayern, geboren in Suhl in Thüringen mit der Mecklenburg-Vorpommer’schen Staatsbürgerschaft, arbeitend im fränkischen Schweinfurt.
[…] dem Bundesamt für Steuern bin ich (implizit) Staatsbürger des Staates Mecklenburg-Vorpommern. Als einzig mir bekannter Bürger dieses souveränen Staates habe ich in meiner Frühstückspause […]
Leider müssen auch Ausländer wie du in Deutschland steuern zahlen. Um die Nummer kommst du nicht herum.
Immerhin weißt du wo du herkommst und nicht herkommst, bei mir stehen da nur drei Striche – wahrscheinlich bin ich staatenlos.
@Thomas: Bei mir ist es auch leer. Bin aber auch net im Ausland geboren…
Drei Striche bedeuten „Deutscher Staatsbürger“ ^^ und ob ich um die NUmmer mit den Steurn herumkomme oder nicht wird sich noch zeigen.
[…] mache es mal wie Phil und antworte mal öffentlich auf den inkompetenten Brief an meine […]
[…] Montag berichtete sind dem Bundeszentralamt für Steuern ettliche Fehler der Kategorie “ausländischer Staatsbürger Mecklenburg-Vorpommern” unterlaufen, so dass ich wohl meinem Alleinvertretungsanspruch […]